Mobbing

Grundsätzlich müssen Fördrgeldanträge vor dem Sanierungsbeginn gestellt werden, eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Für eine energetische Sanierung zum Effizienzhaus wird immer eine Bestätigung eines anerkannten Sachverständigers benötigt. Dieser bestätigt nach Abschluß der Maßnahmen auch deren Erfüllung. Werden Einzelmaßnahmen durchgeführt, reicht eine Bestätigung des ausführenden Fachbetriebes.