Energieausweis

Der Energieausweis ist ab dem 01. Oktober 2007 gesetzlich vorgeschrieben !

Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie haben Interessenten das Recht, den Energieausweis
einzusehen. Darauf sollte man in keinem Fall verzichten, denn die Höhe der Betriebskosten hängt
im wesentlichen von der energetischen Qualität eines Gebäudes ab.

Daher die Empfehlung: Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder mieten möchten, lassen Sie sich in
jedem Fall den Gebäudeenergieausweis zeigen. Der Energieausweis schafft eine Vergleichbarkeit
zwischen verschiedenen Objekten. Es wird zwischen dem einfachen Verbrauchsausweis und dem
aussagefähigen Bedarfsausweis unterschieden.

Auch für den Verkäufer/Vermieter bietet der Energieausweis wesentliche Vorteile, so werden spätere
Unstimmigkeiten bezüglich der Nebenkosten vermieden. Oft werden ältere Gebäude auch bei der
Preisbildung eher schlechter gestellt, mit dem Argument: die Energiekosten seien zu hoch. Auch hier
kann sich eine energetische Bewertung positiv auswirken.



Bedarfsausweis

Mit dem Bedarfsausweis wird die Qualität der Gebäudehülle und Anlagentechnik bewertet und ein
theoretischer Energiebedarf errechnet. Hierzu werden Baupläne und Baubeschreibungen benötigt.
Ich führe immer eine Gebäudebesichtigung mit dem Eigentümer durch. Hierbei wird der Zustand
der Anlagentechnik aufgenommen und bauliche Besonderheiten des Gebäudes dokumentiert. Be-
rets schon durchgeführte Sanierungsmaßnahmen werden berücksichtigt.

Der Bedarfsausweis ist für jedes Gebäude gültig und kann aufgrund seiner hohen Aussagefähigkeit,
bezüglich der Qualität eines Gebäudes, immer empfohlen werden.



Verbrauchsausweis

Für Gebäude, die nach 1978 gebaut wurden kann auch ein Verbrauchsausweis erstellt werden.
Bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten ist immer der Verbrauchsausweis zulässig,
auch wenn diese vor 1978 errichtet wurdem.

Da hier jedoch lediglich die Verbrauchsdaten von drei aufeinander folgenden Jahren mit einbezogen
werden, ist eine qualitative Bewertung nicht möglich. Hier wird lediglich das Nutzerverhalten
der Bewohner bewertet. Beide Ausweisvarianten haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.